Switchgeschäft

Switchgeschäft
Switch|ge|schäft 〈[swı̣tʃ-] n. 11Im- od. Exportgeschäft, das zum Zweck der Ausnutzung von Kursdifferenzen über ein drittes Land geleitet wird [zu engl. switch „umstellen, verlegen“]

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Switch|ge|schäft ['swɪt̮ʃ…], das; -[e]s, -e [engl. switch = Umleitung (von Kapital)] (Wirtsch.):
über ein Drittland abgewickeltes Außenhandelsgeschäft.

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Switchgeschäft
 
['swɪtʃ-; englisch switch »Umleitung (von Kapital)«], Bezeichnung für die finanzielle Abwicklung eines Außenhandelsgeschäfts nicht zwischen Exporteur beziehungsweise Exportland und Importeur beziehungsweise Importland, sondern über ein Drittland beziehungsweise ein besonderes Außenhandelsunternehmen im Drittland (Switchhändler) im Rahmen zweiseitiger Handels- und Zahlungsabkommen auf der Basis meist nicht vollständig konvertierbarer Verrechnungswährungen. Hat z. B. ein Land (Defizitland) gegenüber einem anderen Land (Überschussland) die in einem solchen Abkommen vereinbarte Kreditlinie (Swing) ausgeschöpft, möchte aber weiterhin Waren aus dem Überschussland einführen, obwohl das Überschussland selbst keinen Bedarf an Gütern aus dem Defizitland hat, kauft ein Switchhändler einen Teil des zweiseitigen Handelsbilanzüberschusses in Verrechnungswährung beim Überschussland gegen konvertible Währung unter Berechnung eines Abschlags (Switchprämie). Mit der Verrechnungswährung erwirbt nun der Switchhändler Waren im Defizitland. Dadurch wird ein zweiseitiges Handelsbilanzungleichgewicht zwischen Überschuss- und Defizitland abgebaut (das Defizitland kann also wieder bis zur Swinggrenze Waren aus dem Überschussland beziehen), und der Switchhändler erhält dank der Switchprämie Waren zu einem vergleichsweise günstigen Preis. Diese Form des Switchgeschäfts wird auch als Finanzswitch bezeichnet und den Warenswitchgeschäften als Form der Kompensationsgeschäfte gegenübergestellt (Switch-Trading).

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Switch|ge|schäft ['swɪtʃ...], das; -[e]s, -e [engl. switch = Umleitung (von Kapital)] (Wirtsch.): über ein Drittland abgewickeltes Außenhandelsgeschäft.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Switchgeschäft — Switch|ge|schäft 〈[svı̣tʃ ] n.; Gen.: (e)s, Pl.: e; Wirtsch.〉 Im od. Exportgeschäft, das zum Zweck der Ausnutzung von Kursdifferenzen über ein drittes Land geleitet wird [Etym.: → switch] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Switchgeschäft — Switch|ge|schäft das; [e]s, e <nach engl. switch »Umleitung (von Kapital)«> Außenhandelsgeschäft, das über ein drittes Land abgewickelt wird (u. a. zur Ausnutzung von Kursdifferenzen; Finanzw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • switchen — umstellen; umschalten * * * swit|chen 〈[swı̣tʃən] V. intr.; hat〉 1. mit der Fernbedienung von einem Fernsehprogramm zum nächsten schalten; →a. zappen 2. 〈Sp.; Skating〉 von einem Fuß auf den anderen wechseln 3. 〈Wirtsch.〉 ein Switchgeschäft… …   Universal-Lexikon

  • Kompensationsgeschäft — Kom|pen|sa|ti|ons|ge|schäft 〈n. 11〉 Warenaustausch * * * Kom|pen|sa|ti|ons|ge|schäft, das (Wirtsch.): a) Tauschgeschäft; b) Ausgleichsgeschäft, bes. zur Aufrechterhaltung von Kauf u. Verkaufsaufträgen bei Wertpapieren. * * * Kompensationsgeschäft …   Universal-Lexikon

  • switchen — swit|chen 〈[svı̣tʃən] V.; TV〉 1. umschalten, (hin u. her) wechseln 2. mit der Fernbedienung von einem Fernsehprogramm zum nächsten schalten; →a. s. zappen 3. 〈Skating〉 von einem Fuß auf den anderen wechseln 4. 〈Wirtsch.〉 ein Switchgeschäft… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • switchen — swit|chen [...tʃn̩] <aus engl. to switch »umschalten, überwechseln«>: 1. ein Switchgeschäft tätigen (Finanzw.). 2. als Investor von einem Fonds in einen anderen überwechseln, die Anlagestrategie wechseln (Finanzw.). 3. [auf andere… …   Das große Fremdwörterbuch

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